Anhang 4 ABBergV
(zu § 19) Anforderungen an die Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung (Mindestvorschriften)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1485 - 1486
Sicherheitsfarbe Bedeutung Hinweise - Angaben Rot Verbotszeichen Gefährliches Verhalten Gefahr - Alarm Halt, Stillstand, Not-Ausschalteinrichtung Evakuierung Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung Kennzeichnung und Standort Gelb oder Gelb-Orange Warnzeichen Achtung, Vorsicht Überprüfung Blau Gebotszeichen Besonderes Verhalten oder Tätigkeit - Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung Grün Erste-Hilfe-, Rettungszeichen Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume Gefahrlosigkeit Rückkehr zum Normalzustand